Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Insolvenzrecht

Derntl/Weinberger, Auftraggeberhaftung: Widmung von Haftrücklässen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, AVR 2021, 102

Bearbeiterin: Mariana Ristic

AGH-Freistellungszahlungen und die Freigabe von Haftrücklässen sind während eines Insolvenzverfahrens auf als Masseforderung qualifizierte Beitragsrückstände anzurechnen. Der Beitrag untersucht, was zu gelten hat, wenn bei Leistung einer AGH-Freistellungszahlung oder Freigabe des Haftrückerlasses das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde.

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/144

08.10.2021
Heft 4/2021