Steuerrecht

Die § 10a KStG-VO zur Hinzurechnungsbesteuerung und zum Methodenwechsel im Überblick

Dr. Michael Schilcher / Mag. Pavel Knesl

Der vorliegende Beitrag widmet sich der § 10a KStG-VO zur Hinzurechnungsbesteuerung und zum Methodenwechsel und analysiert deren wesentliche Aspekte.

Mit 1. 1. 2018 trat § 10a KStG in Kraft, der in Umsetzung von Art 7 und Art 8 der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)1 erstmalig im österreichischen Körperschaftsteuerrecht eine Hinzurechnungsbesteuerung normiert und einen - gegenüber der bisherigen Rechtslage2 - modifizierten Methodenwechsel für Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen und qualifizierten Portfoliobeteiligungen vorsieht.3 Auf Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 10a Abs 10 KStG wurde nunmehr vom Bundesminister für Finanzen eine Verordnung zu § 10a KStG erlassen (nachfolgend nur: VO), welche die nähere Vorgehensweise zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften festlegt.4

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Artikel-Nr.
RdW 2019/44

28.01.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.

Pavel Knesl

Mag. Pavel Knesl ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Sektion IV des Bundesministeriums für Finanzen sowie Fachautor und Vortragender. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der WU Wien.