Artikelrundschau September 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Die Abgabe von Erklärungen nach Eintritt der Rechtskraft von im Schätzungswege ergangenen Bescheiden (Bourke, BFGjournal 9/2020, S. 387)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Der Abgabepflichtige stellte mit gleichzeitiger Einreichung der fehlenden Abgabenerklärungen einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, nachdem die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt mangels Vorlage der Unterlagen geschätzt wurden. Der VwGH hatte klargestellt, dass das Vorliegen neuer Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei. Mussten die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt werden, waren dem Steuerpflichtigen dennoch alle Tatsachen bekannt, sodass aus seiner Sicht durch die spätere Abgabe von Steuererklärungen keine Tatsachen neu hervorgekommen seien. Zwar könnten aus der Sicht der Abgabenbehörde Tatsachen neu hervorgekommen sein, auf die Wiederaufnahme von Amts wegen bestehe aber kein Rechtsanspruch.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/753

04.11.2020
Heft 21/2020