Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen hat nicht nur in der Bilanzierung, sondern auch für betriebswirtschaftliche Analysen und Steuerbegünstigungen Bedeutung. Der Beitrag stellt die Abgrenzungskriterien dar.
Der Unternehmer U erwirbt ein Grundstück. Dieses Grundstück stammt aus der Verwertung hypothekarisch sichergestellter Forderungen. Das Grundstück soll verkauft werden, bis dahin will aber der Unternehmer U das Grundstück vermieten.
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Artikel-Nr.
RWZ 2001/70
20.08.2001
Heft 8/2001
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.