Im Rahmen dieses Beitrags werde die Entwicklung der Rsp zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten in Ö und D untersucht. Dabei wird insb die Rechtsprechungsänderung des VwGH hin zu einer verschuldensunabhängigen Abzugsfähigkeit ausschließlich erwerbsbezogener Strafverteidigungskosten näher betrachtet. Aufgezeigt wird, dass die - im Ergebnis der Rsp des BFH entsprechende - Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens durchaus auch im ö (Steuer-)Recht Deckung findet.
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