Steuerrecht

Die Akteneinsicht gem § 90 BAO im Lichte der jüngsten höchstgerichtlichen Judikatur

HR Dr. Maria Joklik-Fürst

Mit Erkenntnis Ro 2017/15/0021 vom 29. 5. 2018 hat der VwGH betreffend § 90 BAO zu Recht erkannt, dass hinsichtlich der Beratungsprotokolle, Amtsvorträge und Erledigungsentwürfe ein absoluter Ausschluss von der Akteneinsicht vorliegt und dass dieser insb auch nicht mit dem Ergehen der Entscheidung wegfällt. Der folgende Artikel liefert eine aktuelle Übersicht über wesentliche Fragen zur Akteneinsicht.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/561

19.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Maria Joklik-Fürst

Mag. Dr. Maria Joklik-Fürst hat als Teamleiterin des Finanzamts für Großbetriebe langjährige Erfahrung sowohl in der Prüfung von Freiberuflern als auch von internationalen Verrechnungspreisen. Sie ist engagierte Fachvortragende, Fachbuchautorin und Verfasserin zahlreicher steuerrechtlicher Artikel. Weiters hat sie umfangreiche Auslandserfahrung durch ihre Tätigkeit bei der Europäischen Kommission sowie bei EU-Projekten erworben.