GPLA

Die Altersteilzeit wird teurer! - Die Frage ist nur: für wen?

Mag. Ernst Patka

Der VwGH versetzte die Praktiker mit seiner Entscheidung vom 21. 9. 2016, 2013/13/0102 in großes Staunen.

Für nahezu alle mit Altersteilzeit befassten Experten schien die Rechtslage hinsichtlich der vom Dienstgeber übernommenen Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung für die "Gehaltslücke" klar: Der Dienstgeber muss diese Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung übernehmen. Bester Beweis hiefür ist das AMS. Glaubt ernsthaft jemand, dass das AMS vom Dienstgeber übernommene Kosten gefördert hätte, wenn der Dienstgeber diese Kosten freiwillig übernommen hat?

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Artikel-Nr.
PVP 2016/79

24.11.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.