Die Art der Gewinnermittlung bei Privatstiftungen

Reinhold Beiser

§ 13 KStG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996 (BGBl 1996/201) fasst die wichtigsten steuerrechtlichen Sonderregelungen für Privatstiftungen zusammen. Zur Art der Einkunftsermittlung führt § 13 Abs 1 KStG aus:

„Bei der Einkommensermittlung von Privatstiftungen, deren Stifter unmittelbar oder über eine dem zuständigen Finanzamt aufgedeckte Treuhandschaft auftreten und deren Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden in der jeweils geltenden Fassung dem zuständigen Finanzamt vorliegen, gilt Folgendes:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 6

15.01.1997
Heft 1-2/1997
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.