Judikatur

Die Belohnung gebührt einem Gläubigerschutzverband auch ohne Vertretungstätigkeit

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

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OLG Wien 24. 5. 2017, 6 R 24/17v

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/145

16.08.2017
Heft 3/2017