Erstellen Sie die Lohnverrechnung für die im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter selbst und wird die Berechnung der Sozialkapitalrückstellungen und Altersteilzeitverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag von Dritter Seite durchgeführt? Wir haben für Sie zusammengefasst, was konkret zu tun bzw vorzubereiten ist, und einen praxisrelevanten Überblick erstellt, sodass die Berechnung zukünftig so effizient und zeitsparend wie möglich abgewickelt werden kann.
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Artikel-Nr.
RWP 2019/28
27.11.2019
Heft 6/2019
Autor/in

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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.

Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.