Steuerrecht aktuell

Die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG): Eine gleichheitswidrige Sonderabgabe

Dr. Johannes Kehrer

Der urkundenmäßige Abschluss von Bestandverträgen löst eine Abgabenpflicht aus (§ 33 TP 5 GebG). Von selbiger sind Wohnraummieten jedoch (neuerdings zur Gänze) befreit. Insofern trifft die Steuer nahezu ausschließlich Unternehmer, die Geschäftsraummiet- oder sonstige Bestandverhältnisse aus betrieblichen Gründen eingehen. Deren selektive Mehrbelastung ("Sonderabgabe") ist vom rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers jedoch nicht gedeckt, sodass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/580

24.08.2018
Heft 15-16/2018
Autor/in
Johannes Kehrer

Dr. Johannes Kehrer ist aktuell als Referent für Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich beschäftigt und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu zivilrechtlichen Themen.

Publikationen:
Rücktrittsausschluss bei Vermischung - § 18 Abs 1 Z 6 FAGG, VbR 2015, 8; Das VRUG in der Praxis: Telefonbestellungen, ecolex 2014, 769; Gesetzeskonforme Methodik (2013).