Thema - Arbeitsrecht

Die Bestimmungen im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz für Hitze

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.

Das Arbeitnehmerschutzrecht enthält zwar Bestimmungen über Hitze in Räumen, nicht aber über Hitze im Freien. Für Bauarbeiter enthält das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) eine Regelung, wonach Hitze als Schlechtwetter gilt, womit auf Anordnung des Arbeitgebers die Arbeit entfallen kann und der Bauarbeiter einen Lohnfortzahlungsanspruch in Höhe von 60 % hat. Die BUAK refundiert auf Antrag dem Arbeitgeber die bezahlten Schlechtwetterentschädigungen.

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Artikel-Nr.
ARD 6911/5/2024

07.08.2024
Heft 6911/2024
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.