Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Die Bewertung von Einlagen und Zuwendungen im Bilanzsteuerrecht seit Inkrafttreten des AbgÄG 2012

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der unternehmens- und steuerrechtlichen Bewertung von Einlagen.

Die Person A ist

EinzelunternehmerAlleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft

und legt ohne Kapitalerhöhung

GeldGrund und BodenGebäudeRohstoffeAnteil an KörperschaftBetrieb

in das jeweilige Unternehmen ein.

Fraglich sind die bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen dieser Einlage.

Unternehmensrechtlich ist die Antwort verhältnismäßig einfach. Mangels Kapitalerhöhung liegt eine Zuwendung iSd § 202 UGB vor. Zuwendungen sind, wie Einlagen, gem § 202 Abs 1 UGB mit dem beizulegenden Wert anzusetzen, soweit

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/13

25.02.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.