Beiträge

Die Bewilligung von Zweigstellen ausländischer E-Geld-Institute im EWR

Nicolas Raschauer

Rechtsvergleichende Anmerkungen zu einer verwirrenden Regelungsfigur

In der jüngeren Vergangenheit haben Drittstaatsinstitute, etwa aus der Schweiz, aber auch aus Asien, vermehrt versucht, in Liechtenstein als "EWR-Hub" Fuß zu fassen. Oftmals scheitern diese Pläne schon im Anfangsstadium - weniger am Willen der heimischen Regulatoren als viel eher an den anwendbaren, zweideutigen legistischen Grundlagen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet das Problem in rechtsvergleichender Perspektive und zeigt, wie der liechtensteinische Gesetzgeber das Problem vorerst lösen will.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZFR 2018/79

27.04.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.