Rechnungswesen

Die bilanzielle Behandlung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Mag. Dr. Tanja Schuschnig / ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Implikationen zur Verbesserung der Informationsfunktion

Die bilanzielle Erfassung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen liegt im Spannungsverhältnis einer vollständigen, entscheidungsnützlichen Informationsbereitstellung, die zugleich der Forderung nach Objektivität bzw Verlässlichkeit Genüge leistet. Die untersuchten nationalen Rechnungslegungssysteme in Österreich und Deutschland sowie die IFRS und der IFRS-SMEs auf internationaler Ebene nehmen unterschiedliche Gewichtungen dieser Kriterien vor und weisen somit Abweichungen in der bilanziellen Konkretisierung dieser Thematik auf. Österreich nimmt dabei mit dem Aktivierungsverbot gem § 197 Abs 2 UGB (analog zum IFRS-SMEs) eine restriktive Haltung ein, dessen Aufweichung auf Grundlage einer kritischen Analyse der bestehenden Aktivierungswahlrechte und -gebote vor dem Hintergrund einer verbesserten Informationsfunktion im folgenden Beitrag diskutiert werden soll.

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/31

28.04.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Tanja Schuschnig

Dr. Tanja Schuschnig ist assoz. Professorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Vortragende und Fachautorin.

Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).