Auf der Suche nach dem richtigen Finanzierungsmodell sollte die stille Beteiligung nicht unberücksichtigt bleiben. Aus rechtlicher Sicht hat das OGH-Urteil vom 26. 9. 2017 (vgl 6 Ob 204/16t) für frischen Wind bei der Beurteilung des Nachrangigkeitskriteriums gesorgt, das für die bilanzielle Behandlung der stillen Einlage als Eigen- oder Fremdkapital entscheidend sein kann. Außerdem wurde die Stellungnahme KFS/RL 13, die auch für die stille Gesellschaft beachtlich ist, in Bezug auf den Eigenkapitalausweis adaptiert. Demzufolge möchten wir die Bilanzierung der stillen Gesellschaft anhand eines Praxisfalls einer GmbH & Still darstellen.
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Artikel-Nr.
RWP 2019/4
12.02.2019
Heft 1/2019
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Foto: StS
Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Foto: privat
Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.

Foto: interfoto
Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.