Mittlerweile ist es in vielen Unternehmen Usus, dass Kfz nicht mehr angeschafft, sondern geleast werden. Spätestens bei der Jahresabschlusserstellung stellt sich hierbei jedoch die Frage, ob die laufenden Leasingzahlungen als Aufwand GuV-wirksam ausgewiesen werden dürfen oder ob vielmehr eine Aktivierung der Kfz beim Leasingnehmer geboten wäre, die in weiterer Folge zu aufwandswirksamen Abschreibungen und Zinsaufwendungen führt.
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Artikel-Nr.
RWP 2020/1
04.03.2020
Heft 1/2020
Autor/in
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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
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Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.
Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.