Wird die Bearbeitung von Dienstleistungsaufträgen übernommen, sieht sich der Unternehmer oftmals damit konfrontiert, dass die Leistungserbringung mit dem Abschlussstichtag noch nicht abgeschlossen ist bzw die Rechnung noch nicht gelegt wurde. Damit es dennoch zu einer periodenrichtigen Ergebnisermittlung kommt, hat der Unternehmer noch nicht abrechenbare oder noch nicht abgerechnete Leistungen in seine Bilanz aufzunehmen. Hierbei stellen sich in der Praxis insb die beiden folgenden Fragen: Wie bewerte ich Leistungen und gibt es umsatzsteuerliche Aspekte zu berücksichtigen?
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
RWP 2019/23
30.09.2019
Heft 5/2019
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Foto: StS
Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Foto: interfoto
Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.

Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.