In der Praxis kommt es regelmäßig zu Einlagen von (Finanz-)Anlagevermögen in verbundene Unternehmen, die außerhalb der Anwendung des Umgründungssteuerrechts stattfinden. Dies begründet sich mitunter darauf, dass das geforderte umgründungsfähige Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG nicht vorliegt. Aber auch die Einbringung selbst kann verunglücken.
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Artikel-Nr.
RWP 2020/21
02.10.2020
Heft 5/2020
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Foto: Alexander Müller
Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.