Die Aufsichtsbehörden spielen beim Vollzug der DS-GVO eine entscheidende Rolle. Dies vor allem deshalb, weil einerseits die DS-GVO über weite Strecken unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die der Auslegung durch die Aufsichtsbehörden - und letztlich durch den EuGH - bedürfen. Auch überträgt die DS-GVO den Aufsichtsbehörden neben der Rechtsschutzfunktion regulatorische Aufgaben und macht sie damit zu einem wichtigen Anlaufpunkt für alle datenschutzrechtlichen (Markt-)Teilnehmer. Der österreichische Gesetzgeber hat die Datenschutzbehörde (DSB) mit den Aufgaben der Aufsichtsbehörde betraut. Der folgende Beitrag beschreibt Funktion und Stellung der neuen DSB.
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