Datenschutz & E-Government

Die Datenschutzbehörde am 25. 5. 2018 - Funktion und Stellung der DSB nach der DS-GVO und dem DSG (2018)

Dr. Matthias Schmidl

Die Aufsichtsbehörden spielen beim Vollzug der DS-GVO eine entscheidende Rolle. Dies vor allem deshalb, weil einerseits die DS-GVO über weite Strecken unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die der Auslegung durch die Aufsichtsbehörden - und letztlich durch den EuGH - bedürfen. Auch überträgt die DS-GVO den Aufsichtsbehörden neben der Rechtsschutzfunktion regulatorische Aufgaben und macht sie damit zu einem wichtigen Anlaufpunkt für alle datenschutzrechtlichen (Markt-)Teilnehmer. Der österreichische Gesetzgeber hat die Datenschutzbehörde (DSB) mit den Aufgaben der Aufsichtsbehörde betraut. Der folgende Beitrag beschreibt Funktion und Stellung der neuen DSB.

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Artikel-Nr.
jusIT 2017/79

31.10.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Matthias Schmidl

Dr. Matthias Schmidl hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der Rijksuniversiteit Groningen abgeschlossen; 2007–2011: Wissenschaftlicher Mitarbeiter des VwGH; 2011–2012: Referent im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst; seit 2012: Datenschutzkommission/Datenschutzbehörde, seit 2014 als stellvertretender Leiter. Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Rechtsmeinung des Autors wieder.