Rechnungswesen

Die DSGVO und die Aufdeckung planwidriger Lücken in der BAO

StB Mag. Anja Cupal / Dr. Alexandra Patloch-Kofler

Ein Beitrag zu Aufbewahrungsfristen in der BAO

Die österreichische Abgabenordnung statuiert eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist (§ 132 BAO), welche mittels Verjährungsfristen (§ 207 BAO bzw § 31 FinStrG) oder gesetzlicher Berichtigungspflichten (zB § 139 BAO) faktisch noch wesentlich verlängert wird. Folglich wurde es bis dato als selbstverständlich angesehen, dass es sich bei der in § 132 BAO angeführten siebenjährigen Aufbewahrungsfrist nur um die zeitliche Untergrenze handelt. Das Aufbewahren von Unterlagen weit über einen Zeitraum von sieben Jahren hinaus stellte und stellt die gelebte Praxis dar. Umso verwunderlicher erschien daher eine Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 28. 5. 2018, in welcher die siebenjährige Frist als Höchstgrenze angesehen wurde, bei deren zeitlicher Erreichung eine Löschung vorzunehmen ist. Die Dringlichkeit des Handelns zur Auflösung des zwischen dem Steuerrecht und der Datenschutzgrundverordnung bestehenden Spannungsfeldes ist demnach unbestreitbar gegeben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/69

30.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Anja Cupal

Mag. Anja Cupal ist Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Steuerberatung GmbH. Die Beratungsschwerpunkte der Juristin liegen auf Finanzstrafverfahren, Verfahrensrecht, Gebühren, Grunderwerbsteuer sowie die steuerliche Betreuung von in- und ausländischen Immobilienprojektgesellschaften. Sie ist auch als Fachautorin und -vortragende tätig.

Alexandra Patloch-Kofler

Dr. Alexandra Patloch-Kofler ist drittmittelfinanzierte Universitätsassistentin an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Berufsanwärterin bei einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.