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Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit Phase 4

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Der Nationalrat hat die Verlängerung der Kurzarbeit um weitere drei Monate bis 30. 6. 2021 beschlossen. Für diese Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1. 4. 2021 bis 30. 6. 2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:

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Artikel-Nr.
RdW 2021/132

19.03.2021
Heft 3/2021