Für die Veräußerung von Anteilen an Grundstücken sei eine pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlage möglich, sofern sämtliche Wohnungseigentümer zum Zweck der Begründung von Wohnungseigentum einen bisher allgemeinen Teil einer Liegenschaft veräußern. Fraglich sei, ob die vereinfachte Berechnung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft das neu entstehende Wohnungseigentumsobjekt an eine Person veräußert, die selbst Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
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