Unternehmensberichterstattung

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt Form an: Einblicke in den aktuellen Stand der sektoragnostischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Dipl.-Ök. Andrea M. Sternisko, CPA / Laura Rosanowski

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sieht eine grundlegende Transformation der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union vor. Die mit ihr einhergehenden, verbindlich anzuwendenden Berichtsstandards werfen eine Vielzahl an Fragen auf: Ab wann ist nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten und auf wen treffen diese zu? Über welche Aspekte müssen Unternehmen zukünftig berichten? Und wie definieren die ESRS das Konzept der doppelten Wesentlichkeit?

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Artikel-Nr.
RWZ 2023/12

28.02.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Andrea Sternisko

Dipl.-Ök. Andrea Sternisko ist Partnerin der ESG Service Group bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Mitglied des Administrative Board der EFRAG.

Laura Rosanowski

Laura Rosanowski ist als Associate in der ESG Service Group bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.