Schritt für Schritt entwickelte der EuGH den Eingang eines Gegenstandes in den Wirtschaftskreislauf der EU als Tatbestandsmerkmal für die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld. Insb das jüngste Urteil Federal Express (FedEx) 1 scheint die Entstehung der EUSt-Schuld vom Zollrecht zu lösen und im Gegensatz zu früherer Judikatur des EuGH zu stehen.
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