Erkenntnisse des EuGH

Die Festsetzung von Verzugszinsen für nichtabgeführte Quellensteuer bis zum Nachweis der Anwend­barkeit eines DBA bei Gesellschaften, die nach dem DBA keine Quellensteuer schulden, steht der Dienstleistungsfreiheit entgegen

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Internationales Steuerrecht

AEUV: Art 56

KStG 1988: § 21

EStG 1988: § 99

#

EuGH 25.7.2018, C-553/16, "TTL" EOOD
gegen Direktor na Direktsia "Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika" - Sofia
ECLI:EU:C:2018:604

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/11

15.01.2020
Heft 1-2/2020