Thema

Die Fristenhemmung nach § 1494 Abs 1 ABGB und das 2. ErwSchG

Mag. Stefanie Lagger-Zach

Das 2. ErwSchG ist für seine grundlegenden Änderungen im Bereich der Vertretung entscheidungsunfähiger Erwachsener bekannt. Dass es auch weitreichende Auswirkungen auf rechtliche Bestimmungen außerhalb des klassischen Erwachsenenschutzes hat, wurde noch nicht abschließend behandelt. Eine solche Auswirkung gibt es etwa bei der Fristenhemmung nach § 1494 ABGB. Auf diese wird im folgenden Beitrag kurz eingegangen.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/539

30.09.2020
Heft 16/2020
Autor/in
Stefanie Lagger-Zach

Mag. Dr. Stefanie Lagger-Zach ist Juristin im Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie ist Vortragende an der Universität Graz und Autorin von Fachartikeln sowie -büchern. Ihre Schwerpunkte liegen im Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht sowie im Zivilrecht, insb im Erwachsenenschutzrecht.