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Die Gelangensbestätigung als Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen von Deutschland nach Österreich

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Österreichische Unternehmen werden bei innergemeinschaftlichen Einkäufen in Deutschland seit 2012 von Lieferanten oft mit einer sogenannten "Gelangensbestätigung" konfrontiert, was sowohl für den liefernden deutschen Unternehmer als auch für österreichische Erwerber von Waren aus Deutschland einen großen bürokratischen Mehraufwand auslöst (siehe auch RWP 2012/8). Durch mehrere Übergangsfristen hat das deutsche BMF klargestellt, dass die Einholung einer Gelangensbestätigung nach derzeitigem Stand erst ab 2013 zwingend ist, sodass derzeit noch kein Handlungsbedarf besteht und somit derartigen Anforderungen deutscher Lieferanten durch österreichische Unternehmer noch nicht nachgekommen werden muss.

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Artikel-Nr.
RWP 2012/22

16.07.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.