Steuerrecht aktuell

Die gemeinnützige Stipendien- und Preisvergabe iSd § 40b BAO idF JStG 2018

Lisa-Marie Strauss

In der Vergangenheit waren gemeinnützige Rechtsträger, die Stipendien und Preise begünstigungsunschädlich vergeben wollten, mit der komplexen Ausgestaltung des § 40b BAO und der strittigen Rechtsfrage konfrontiert, ob die direkte und selbstbestimmte Vergabe von Stipendien und Preisen eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit iSd § 40 BAO darstellen kann. Mit dem Jahressteuergesetz 20181 hat der Gesetzgeber nun auf die Forderung nach mehr Praktikabilität und Rechtssicherheit bei der gemeinnützigen Vergabe von Stipendien und Preisen reagiert. Unter "Beibehaltung des Zieles einer objektivierten Vergabe von Preisen oder Stipendien" sollte mit dem neuen § 40b BAO "Abhilfe geschaffen werden";2 aber ist die konkrete Ausgestaltung des § 40b BAO mit seinen zahlreichen, komplexen Anforderungen und Ausnahmen adäquat?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/786

23.11.2018
Heft 21/2018
Autor/in
Lisa-Marie Strauss

Lisa-Marie Strauss, LL.M., BSc ist Universitätsassistentin an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Zuvor war sie in der Kanzlei Schuppich Sporn & Winischhofer Rechtsanwälte im Bereich des Wirtschaftsrechts in Wien tätig.