Steuerrecht

Die genaue Ermittlung der Innenfinanzierung

DDr. Hans Zöchling / Dr. Florian Brugger / Dr. Christoph Marchgraber

Ob eine unternehmensrechtliche Gewinnausschüttung steuerlich als Beteiligungsertrag oder als Einlagenrückzahlung einzuordnen ist, hängt seit dem StRefG 2015/20161 und dem AbgÄG 20152 auch vom Stand der Innenfinanzierung der ausschüttenden Gesellschaft ab. Da bislang keine Notwendigkeit bestand, für steuerliche Zwecke die Höhe der Innenfinanzierung zu ermitteln und evident zu halten, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer vereinfachten erstmaligen Ermittlung des Stands der Innenfinanzierung vor: Gem § 124b Z 279 lit a EStG können vom unternehmensrechtlichen Eigenkapital zum letzten Bilanzstichtag vor dem 1. 8. 2015 die steuerlichen Einlagen zu diesem Stichtag abgezogen werden. Oftmals führt diese Regel zu sachgerechten Ergebnissen. Ist dies jedoch nicht der Fall, stellt sich die Frage, welche weiteren Optionen zur Verfügung stehen, um den erstmaligen Stand der Innenfinanzierung zu ermitteln.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/104

20.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Hans Zöchling

DDr. Hans Zöchling ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war viele Jahre Partner bei KPMG in Wien. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuer des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Florian Brugger

Dr. Florian Brugger ist Steuerberater und Partner bei KPMG in Wien, Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien sowie Mitglied im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Christoph Marchgraber

Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber ist Partner bei der KPMG in Wien.