Steuerrecht

Die Hebung stiller Lasten in Rückstellungen (Teil 1)

Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B. / RA Mag. Marco Thorbauer

Stille Lasten in Rückstellungen entstehen durch spezifische Ansatzverbote, Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalte im Bilanz- und Steuerrecht, die - entgegen dem Imparitätsprinzip - zu einer eingeschränkten Aufwandsdarstellung in der abgelaufenen Wirtschaftsperiode führen. Derartige Lasten könnten jedoch anlässlich entgeltlicher Übertragungen auf Dritte realisiert werden: Neben der Betriebsübertragung kommen hierfür zivilrechtlich insb die isolierte Übertragung von Rückstellungen mittels privativer Schuldübernahme, Vertragsübernahme, Schuldbeitritt (mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis) sowie bloße Erfüllungsübernahme in Betracht.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/130

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Tobias Hayden

StB, RA Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc, ist Rechtsanwalt bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuer- und Bilanzrecht spezialisiert. Zudem arbeitet er als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.

Marco Thorbauer

RA Mag. Marco Thorbauer ist Rechtsanwalt und Partner der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuerrecht und Private Clients spezialisiert.