Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die begleitende Kontrolle geschaffen. Zur Umsetzung der begleitenden Kontrolle ist ein zertifiziertes Steuerkontrollsystem (SKS) erforderlich, welches ebenfalls mit dem Jahressteuergesetz 2018 und der dazugehörigen SKS-Prüfungsverordnung geregelt wurde. Unabhängig von der Umsetzung der begleitenden Kontrolle ist davon auszugehen, dass ein eingerichtetes SKS das Vertrauen der Finanzverwaltung (Betriebsprüfer) in die unternehmensinternen Prozesse erhöht und die Gefahr von finanzstrafrechtlichen Konsequenzen für Leitungspersonen und Geschäftsführung verringert. Der Artikel zeigt anhand von gängigen Unternehmensprozessen, wie das SKS im Unternehmen ausgerichtet sein sollte und wie man in der Praxis an eine Implementierung herangehen kann, um schlussendlich ohne Nachbesserungen die Zertifizierung des SKS zu erlangen.
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Artikel-Nr.
RWP 2019/17
26.07.2019
Heft 4/2019
Autor/in
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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
Foto: interfoto
Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.
Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.