Die Europäische Kommission plant, die Bilanzrichtlinie um ein öffentliches Country-by-Country Reporting (CbCR) zu erweitern. Der vorliegende Beitrag diskutiert, inwieweit die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen bereits ohnehin an anderer Stelle publiziert werden müssen. Wir kommen zu dem Schluss, dass zwar viele der Informationen des geplanten CbCR schon für große multinationale Unternehmen öffentlich sind, jedoch nicht - wie vom CbCR vorgesehen - auf länderweise (dis)aggregierter Ebene. Zusätzlich bezieht der CbCR auch Informationen von kleinen und mittelgroßen Tochtergesellschaften ein, die bislang durch Befreiungen wenig oder gar keine Finanzinformationen auf Einzelabschlussebene veröffentlichen müssen. Konzerne müssen mit erheblichem Mehraufwand rechnen.
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Artikel-Nr.
RWZ 2017/66
31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Foto: Fally
Tobias Bornemann
hat seine Promotion im internationalen Graduiertenkolleg "International
Business Taxation (DIBT)" im Februar 2018 an der WU Wien erfolgreich
verteidigt und ist seit Oktober 2018 Universitätsassistent post doc an der
Abteilung für International Accounting. Er studierte Betriebswirtschaft an der
Universität Paderborn, Deutschland und International & European Tax Law an
der Universität Lund, Schweden. Während seines Studiums und der Promotion
arbeitete er unter anderem als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Paderborn wie auch als Universitätsassistent
prae-doc an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Während
seiner Promotion verbrachte er Forschungsaufenthalte sowohl an der Universität
Uppsala, Schweden, als auch an der Universität Oxford, England.
Foto: WU Wien
Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. ist Leiterin der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Accounting and Auditing der WU Wien. Sie ist Mitglied des AFRAC und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.