Steuerrecht aktuell

Die Innenfinanzierungs-Mehr/Weniger-Rechnung bei Umgründungen

Univ.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL / Univ.-Ass. Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B.

Die Bestimmung des § 4 Abs 12 EStG dient klarstellend der steuerneutralen Rückzahlung von Einlagen einer Körperschaft an den Gesellschafter. Diesem Zweck folgend nimmt § 4 Abs 12 EStG eine Unterscheidung zwischen Außenfinanzierung und Innenfinanzierung für steuerliche Zwecke vor. Zur Vermeidung einer systemwidrigen Doppelerfassung als Außen- und Innenfinanzierung ist die auf dem unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss basierende steuerliche Innenfinanzierung um steuerliche Einlage- und Rückzahlungsvorgänge zu bereinigen. Dies hat im Zuge der erstmaligen und laufenden Ermittlung der Innenfinanzierung zu erfolgen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/801

11.11.2016
Heft 21/2016
Autor/in
Philipp Stanek

RA/StB Dr. Philipp Stanek, MBL, ist Rechtsanwalt sowie Steuerberater und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien und war zuvor Assistent an den Instituten für Finanzrecht der Universität Salzburg und der Universität Wien.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.