Gesellschafts- und Steuerrecht

Die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 (KStR 2001) - ein erster Überblick

Werner Wiesner

Die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 stellen im Arbeitsprogramm des Bundesministeriums für Finanzen nach den Einkommensteuerrichtlinien 2000 einen weiteren Schritt zur Gesamtdarstellung des Ertragsteuerrechts dar. Die KStR 2001 folgen in 23 Abschnitten den Vorschriften des KStG 1988 und gelten ab der Veranlagung 2001; ebenso wie bei den anderen Richtlinien gibt es eine Günstigkeitsklausel für die Vergangenheit. Im Folgenden soll ein (subjektiver) Überblick über erwähnenswerte Punkte gegeben werden. Im nächsten Heft wird ein Überblick über die Stiftungsteuerrichtlinien 2001 und die Vereinsrichtlinien 2001 folgen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/108

20.12.2001
Heft 12/2001
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.