Thema - Arbeitsrecht

Die Mankohaftung des Arbeitnehmers

Mag. Bettina Sabara

Unter einem Manko wird ein Fehlbetrag an Geld oder ein Fehlbestand an Waren verstanden, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit anvertraut wurden. Die "Mankohaftung" ist folglich die schadenersatzrechtliche Verantwortung des Arbeitnehmers für ein in seinem Bereich aufgetretenes Manko. Der folgende Beitrag informiert über die rechtlichen Grundsätze der Mankohaftung.

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Artikel-Nr.
ARD 6618/5/2018

04.10.2018
Heft 6618/2018
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).