Thema

Die Manuduktionspflicht im Zivilverfahren

Dr. Alexander Meisinger

Das Gericht ist im Rahmen der Prozessführung verpflichtet, die Parteien durch Befragen und Belehren dabei zu unterstützen, möglichst vollständiges und schlüssiges Vorbringen zu erstatten. Dies gilt zwar auch im Anwaltsprozess, der Umfang der Manuduktionspflicht ist jedoch nicht immer gleich. In der Praxis wird oft nicht klar abgegrenzt und infolgedessen versucht, dem Gericht die Verantwortung für einen Prozessverlust "zuzuschieben". Der vorliegende Aufsatz soll dazu beitragen, Umfang und Zweck der Manuduktionspflicht und die Folgen ihrer Verletzung aufzuzeigen.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/225

05.05.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Alexander Meisinger

Dr. Alexander Meisinger ist Notariatskandidat im Notariat Mag. Gernot Rössler in Lambach. Zuvor war er Universitätsassistent und langjähriger Mitarbeiter am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht (Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner) der Johannes Kepler Universität Linz. Er publiziert zu zivilverfahrensrechtlichen Themen sowie dem Fachbereich der „Alternativen“ Streitbeilegung.