Steuerrecht Aktuell

Die (mögliche) Diskrepanz zwischen steuerlicher degressiver AfA und tatsächlichem Nutzungsverlauf

a.Univ.-Prof. Dr. Matthias Petutschnig / Christian Renelt, MSc (WU)

COVID-19 bewirkt zahlreiche Veränderungen. Als eine der steuerlichen Hauptmaßnahmen zur Konjunkturstabilisierung und -förderung verankert der österreichische Gesetzgeber im Rahmen des KonStG 20201 die Möglichkeit einer steuerlich anerkannten degressiven Abschreibung2 als Dauerrecht in § 7 Abs 1a EStG. Um die finanzielle Betroffenheit und die budgetären Auswirkungen der neuen Regelung zu quantifizieren, erfolgt in diesem Beitrag eine auf Unternehmensebene durchgeführte Simulation des § 7 Abs 1a EStG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/836

30.11.2021
Heft 23/2021
Autor/in
Matthias Petutschnig

a.Univ.-Prof. Dr. Matthias Petutschnig, StB, ist Assoziierter Professor an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der WU Wien mit den Forschungsschwerpunkten empirische Steuerforschung, Internationale Besteuerung, Rechtsformwahl und Rechtsformplanung und Director bei KPMG in Wien. Er publiziert regelmäßig in nationalen und internationalen Fachzeitschriften zu aktuellen Fragestellungen des Unternehmenssteuerrechts. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Universität Leipzig, die Singapore Management University und die North Carolina State University.

Christian Renelt

Christian Renelt, MSc (WU) ist Universitätsassistent an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien.