Arbeitsrecht

Die neue Auflösungsabgabe

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Mit 1. 1. 2013 tritt die im 2. Stabilitätsgesetz im Wege einer Novelle zum AMPFG normierte Auflösungsabgabe in Kraft, mit welcher offensichtlich Zusatzeinnahmen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bzw Entlastungen des Bundeshaushalts bezweckt werden. Besondere sozialrechtliche Steuerungswirkungen lassen sich dieser neuen AMS-Abgabe nicht attestieren; insofern trifft die Bezeichnung "Abgabe" durchaus den Kern.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/514

16.08.2012
Heft 8/2012
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.