Wirtschaftsrecht

Die neue EU-Verordnung für Crowdfunding-Dienstleister

Lorenz Marek, LL.M. / Dr. Oliver Völkel

Die EU-Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (ECSP-VO)1 trat am 10. 11. 2020 in Kraft und wird nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist ab dem 10. 11. 2021 anzuwenden sein. Durch die ECSP-VO wird ein harmonisierter EU-Rechtsrahmen geschaffen, der Crowdfunding-Dienstleistern die grenzüberschreitende Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen mittels "Europäischen Passes" ermöglicht. Die Aufnahme von "echten" Krediten in das Repertoire der Crowdfunding-Instrumente wird Dienstleistern die Erschließung neuer Geschäftsfelder ermöglichen. Vice versa benötigen Dienstleister zukünftig eine Zulassung und werden einer laufenden Aufsicht unterstellt. Der folgende Beitrag skizziert die Eckpunkte des neuen Rechtsrahmens für Crowdfunding-Dienstleister und zeigt den Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber auf.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/84

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Lorenz Marek

Lorenz Marek, LL.M. (WU) ist Rechtsanwaltsanwärter bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Recht von digitalen Assets und virtuellen Währungen.

Oliver Völkel

Dr. Oliver Völkel, LL.M. ist Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Recht der digitalen Assets und virtuellen Währungen. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche namhafte in- und ausländische Unternehmen und Banken. Oliver Völkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Columbia Law School in New York. In der Vergangenheit war er unter anderem an der Universität Wien im Bereich Strafrecht tätig sowie in namhaften international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien.