Wirtschaftsrecht

Die neue europäische Verbandsklagen-Richtlinie

Univ.Ass. Mag. Matthias Dangl, LL.M.

Die RL (EU) 2020/... über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher1 bringt eine grundlegende Reform des kollektiven Rechtsschutzes auf europäischer Ebene. Die aus dem Jahr 2009 stammende UnterlassungsklagenRL2 wird aufgehoben. Im Rahmen von Verbandsklagen sollen nunmehr sowohl Unterlassungsverfügungen als auch Abhilfemaßnahmen erwirkt werden können. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten ihre Verfahrensrechte an die Vorgaben der neuen RL anpassen.3 Bestehende Verfahren auf nationaler Ebene, wie etwa die Sammelklage österreichischer Prägung, können beibehalten werden. Zusätzlich muss es aber jedenfalls auch ein Verfahren geben, welches den Anforderungen der RL entspricht.4 Der vorliegende Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte des neuen Rechtsaktes und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2020/568

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Matthias Dangl

Dr. Matthias Dangl, LL.M., war Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Derzeit ist er Referent in der Stabsstelle für europäische und internationale Ressortangelegenheiten im Bundesministerium für Justiz. Seine Dissertation „Die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher – Inhalte und Optionen zur Umsetzung in das österreichische Recht“ wurde im März 2023 veröffentlicht.