Datenschutz & E-Government / Datenschutz-Grundverordnung ante portas

Die neuen Geldbußen und die Möglichkeit der Haftungsminderung durch Zertifizierungsverfahren und Datenschutzgütesiegel

Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger

Die Datenschutz-Grundverordnung1 (iF: DS-GVO) wird in knapp 18 Monaten in Kraft treten. Damit sind grundlegende Änderungen verbunden, die vor allem auch die Verantwortlichkeit des Auftraggebers (künftig: "Verantwortlicher"), seine Haftung und mögliche Geldbußen betreffen. Die verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um die Umstellung auf die neue, unionsrechtliche Rechtslage bestmöglich vorzubereiten. Nach dem einleitenden Übersichtsbeitrag von Jahnel2 und der Vorstellung der Überleitung der DVR-Meldung in die Datenschutz-Folgenabschätzung von Kreindl3 sowie den Details zum Datenschutzbeauftragten4 stellt der vorliegende Beitrag der Reihe "DS-GVO ante portas" die künftig vorgesehenen Bußgelder, aber auch die Möglichkeiten der Haftungseinschränkung durch Zertifizierungsverfahren und Datenschutzgütesiegel vor. Damit soll sowohl der Rahmen diesbezüglicher künftiger Datenschutzkonzepte in Unternehmen skizziert als auch der drängende Handlungsbedarf verdeutlicht werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/92

27.10.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Elisabeth Staudegger

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Staudegger leitet den Fachbereich Recht und IT am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Als Gründungsmitglied des interdisziplinären Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) und Sprecherin des HFDT-Doktoratsprogramms widmet sie sich intensiv den gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung. Laufend einschlägige Publikationen und Vorträge.