Der Artikel gibt einen Überblick über die Neuregelung des § 212a Abs 2b BAO. Gemeinsam mit dem Artikel "Die Neuregelung des § 212a Abs 9 BAO durch das AbgÄG 2022" stellt er die mit dem AbgÄG 2022 erfolgten Änderungen des § 212a BAO vor.
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