Artikelrundschau Juni 2019 / Einkommensteuer (allgemein)

Die Notwendigkeit der Evidenzierung der Innenfinanzierung auf dem Prüfstand (Komarek, RWZ 2019/39, 190)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Seit dem StRefG 2015/16 seien neben den steuerlichen Einlagen auch die Innenfinanzierungsstände gem § 4 Abs 12 EStG evident zu halten. Für offene Zuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter bestehe steuerlich ein Wahlrecht, sie als (offene) Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu qualifizieren. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob bzw inwieweit die unternehmensrechtliche Qualifikation einer Kapitalrückführung als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung für das Steuerrecht maßgeblich ist. Darüber hinaus erfolgt ein Vorschlag de lege ferenda zur Vereinfachung der Evidenzkontenführung an den Gesetzgeber.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/567

23.08.2019
Heft 15-16/2019