In einem ersten Schritt der ökosozialen Steuerreform solle die im Regierungsprogramm beschlossene Ökologisierung des Pendlerpauschales in Angriff genommen werden. Konkret solle ermöglicht werden, trotz Nutzungsmöglichkeit eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Elektrofahrrads weiterhin ein Pendlerpauschale zu beziehen. Es komme also nicht - wie im Fall der Zurverfügungstellung eines Kfz - zur Versagung des Pendlerpauschales.
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