Die österreichische Wegzugsbesteuerung beim Wegzug in die Schweiz

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Inhaltsübersicht:

I.Die österreichische Ausgangslage

II.Die Schweizer Rechtslage

III.Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich/Schweiz

IV.Das Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz

V.„Hughes de Lasteyrie du Saillant“

VI.Die neue Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

1.Die Gleichbehandlung der Schweiz mit EG-Staaten kraft des Freizügigkeitsabkommens EG/Schweiz

2. Kein Rechtshilfevorbehalt

3.Ergebnis

VII.Offene Fragen

I. Die österreichische Ausgangslage

Wer Anteile an Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält und innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt gewesen ist, wird in Österreich mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert, wenn er seine Anteile veräußert oder Maßnahmen setzt, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen (§ 31 iVm § 37 Abs 4 EStG). Wer innerhalb eines Jahres anschafft und veräußert, muss seine Spekulationsgewinne nach § 30 EStG zum Normaltarif versteuern. Eine Maßnahme, die in der Regel zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten führt, ist der Wegzug in einen anderen Staat: Wird die Ansässigkeit oder im Fall einer Doppel- oder Mehrfachansässigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen in einen anderen Staat verlegt, so verliert die Republik Österreich in der Regel das Besteuerungsrecht an Beteiligungen im Privatvermögen, weil

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/484

15.06.2005
Heft 12/2005
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.