Thema - Arbeitsrecht

Die Pflicht zur Beschäftigung begünstigter Behinderter

Mag. Bettina Sabara

Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Kommt der Arbeitgeber dieser im Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehenen Beschäftigungspflicht nicht nach, so muss er für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, eine Ausgleichstaxe entrichten. Der folgende Beitrag fasst alle für die Praxis wichtigen Informationen zusammen - von der Ermittlung der Pflichtzahl über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bis hin zur Begleichung der Ausgleichstaxe.

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Artikel-Nr.
ARD 6447/5/2015

07.05.2015
Heft 6447/2015
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).