Der ECOFIN-Rat habe sich auf eine Reihe von ab 1. 1. 2020 anzuwendenden Maßnahmen geeinigt. Der Autor zeigt ausgehend von der derzeitigen nationalen Vereinfachungsregelung auf Verwaltungsebene die im Rahmen der Quick Fixes beschlossenen Änderungen iZm Konsignationslagergeschäften auf. Diese würden Vereinfachungen bei innergemeinschaftlichen Konsignationslagergeschäften bringen und zur Schaffung von Rechtssicherheit beitragen.
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