Rechnungswesen & Steuern

Die Rechnungslegung von gemeinnützigen Vereinen - Änderungsbedarf im Rechnungswesen durch die Anpassung der Unmittelbarkeit mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015?

Gastbeitrag Mag. Kurt Oberhuber

Mit Veröffentlichung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 am 28. 12. 2015 im BGBl wurden die Anforderungen an die Unmittelbarkeit (ein wenig) gelockert. Im vorliegenden Artikel möchten wir die wesentlichen Anforderungen an die Rechnungslegung von (gemeinnützigen) Vereinen darlegen und untersuchen, ob sich durch die neuen §§ 40a und 40b BAO zur Unmittelbarkeit Änderungsbedarf hinsichtlich der Rechnungslegung ergibt.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/21

27.07.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Kurt Oberhuber
Mag. Kurt Oberhuber ist Steuerberater und Prokurist bei KPMG in Linz; Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Körperschaften öffentlichen Rechts, deren ausgelagerte Rechtsträger, gemeinnützigen Vereinen und anderen Non-Profit-Organisationen; zudem ist er Fachautor und Fachvortragender im Bereich Körperschaften öffentlichen Rechts und NPO.