Zur ertragsteuerlichen Behandlung der sogenannten Registerfälle
Zu einem umfangreichen internationalen Schutzrechtsportfolio (bestehend aus Marken, Patenten oder Designs) zählen auch für österreichische Unternehmen gewerbliche Schutzrechte, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verankert sind. Der vorliegende Beitrag versucht ein erstes Schlaglicht auf die noch immer ungeklärte ertragsteuerliche Behandlung der Lizensierung bzw Veräußerung von in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Schutzrechten ausländischer Inhaber zu werfen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.